Die Prüfung zum Steuerberater
Bevor Du als Steuerberater arbeiten kannst, erwartet Dich am Ende Deiner Steuerberater Ausbildung eine der wohl anspruchsvollsten Prüfungen Deutschlands. Kein Wunder, mit seinen mehr als 200 Steuergesetzen hat Deutschland im weltweiten Vergleich eines der schwierigsten Steuersysteme. Die Steuerberaterprüfung führen die Steuerberaterkammern der jeweiligen Bundesländer durch. Bei der für Dich zuständigen Steuerberaterkammer stellst Du auch den Antrag auf Zulassung zur Prüfung. Anmelden kannst Du Dich von Anfang November bis Ende April. Die schriftliche Prüfung findet jedes Jahr bundeseinheitlich im Oktober statt. Welche Prüfungsfragen Du in der Steuerberaterprüfung beantworten musst, entscheiden die Finanzministerien der einzelnen Bundesländer.
Voraussetzungen für die Steuerberaterprüfung
Ob Du die Voraussetzungen für die Steuerberaterprüfung erfüllst, hängt von Deinem beruflichen sowie persönlichen Werdegang ab. Die folgenden 3 Zugangswege zum Beruf des Steuerberaters gibt es:
- Rechts – oder wirtschaftswissenschaftliches Studium an Fachhochschule oder Universität
- Bei 8. Semestern: 2 Jahre Berufserfahrung
- Weniger als 8. Semester: 3 Jahre berufspraktische Erfahrung
- Kaufmännische Ausbildung
- Plus 10-jährige berufspraktische Tätigkeit oder
- Mit erfolgreicher Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt: 7-jährige Berufstätigkeit
Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung
Die jährlichen Durchfallquoten bei der Steuerberaterprüfung sind hoch. Mehr als die Hälfte der Prüflinge schafft es nicht im ersten Anlauf. Oftmals unterschätzen die angehenden Steuerberater das Lernpensum. Damit Du den Lernstoff der Steuerberaterprüfung erfolgreich meistern kannst, gibt es eine Reihe privater Anbieter, die Dich in speziellen Lehrgängen auf die Prüfung vorbereiten.
Dabei hast Du bei der Lehrgangsart die Wahl zwischen einem Fernstudium oder einem Präsenzlehrgang. In der Regel dauern die Lehrgänge zur Steuerberaterprüfung zwischen 6 und 12 Monate. Einige Institute haben zudem Kurse im Programm, in denen Du gezielt Klausuren schreiben übst. Da die mündliche Prüfung zeitlich relativ nah auf die Klausuren folgt, haben einige Institute zusätzliche Kurse für den mündlichen Prüfungsteil im Angebot. In diesen Kursen trainierst Du die mündliche Prüfungssituation wie auch einzelne Inhalte.
Die folgende Liste bietet Dir eine erste Orientierungshilfe, welche Institute die Prüfungsvorbereitung anbieten.
Ablauf der Steuerberaterprüfung
Die Steuerberaterprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Für die Prüfung meldest Du Dich in der für Dein Bundesland zuständigen Steuerberaterkammer an. Während die Kosten für die Prüfungsanmeldung bei 200 € liegen, zahlst Du für die eigentliche Steuerberaterprüfung 1.000 €. Der schriftliche Prüfungsteil umfasst insgesamt 3 Klausuren. Die schriftlichen Prüfungen finden bundeseinheitlich immer in der ersten Oktoberwoche an 3 aufeinanderfolgenden Tagen statt. Um alle Fragen in den Klausuren zu beantworten, hast Du mindestens 4, maximal aber 6 Stunden Zeit. Zur mündlichen Prüfung bist Du nur eingeladen, wenn Du alle 3 Klausuren insgesamt mit einem Notendurchschnitt von mindestens 4,5 bestehst.
Im mündlichen Prüfungsteil erwarten Dich eine kurze Präsentation und ein Prüfungsgespräch. Für die Präsentation kannst Du Dich für einen von 3 zur Wahl stehenden Themenvorschlägen entscheiden. Das Thema Deiner Wahl präsentierst Du dann in einem 10-minütigen Vortrag. Das Prüfungsgespräch erstreckt sich in 5 Stunden über 6 Prüfungsgebiete. Mit 3 weiteren Kandidaten stehst Du einer 6-köpfigen Prüfungskommission Rede und Antwort. Die Themen behandeln neben dem Steuerrecht auch Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Wirtschaftsrecht. Die Zusammensetzung der Prüfungsgremien ist festgelegt. Sie besteht aus Steuerberatern und Finanzbeamten aus dem höheren Dienst. Die Steuerberaterprüfung gilt als bestanden, wenn Du in beiden Prüfungsteilen eine Gesamtnote erreichst, die nicht schlechter als 4,15 ist.
Prüfungsinhalte:
Die folgenden Themen sind Bestandteil der schriftlichen Steuerberaterprüfung:
- Klausur
- Verfahrensrecht
- Umsatzsteuer
- Bewertungsrecht
- Erbschaftssteuer
- Klausur
- Einkommenssteuer
- Körperschaftssteuer
- Gewerbesteuer
- Außensteuer
- Interne Steuer
- Klausur
- Buchführung
- Bilanzwesen
- Umwandlungssteuerrecht
Welche Prüfungsaufgaben Dich im schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung erwarten, siehst Du beispielhaft bei der Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe. Dort findest Du alle Prüfungsfragen der vergangenen Jahre zum Lernen und Üben.
Die Bestellung zum Steuerberater
Hast Du die Steuerberaterprüfung erfolgreich bestanden, darfst Du aber noch nicht die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Steuerberater“ führen. Zunächst musst Du bei der zuständigen Steuerberaterkammer einen Antrag auf Bestellung zum Steuerberater stellen. Diesen Antrag kannst Du aber schon nach der schriftlichen Prüfung bei der Steuerberaterkammer einreichen. Damit die Bestellung zum Steuerberater erfolgreich ist, musst Du jedoch einige persönliche Voraussetzungen erfüllen. Welche Anforderungen das sind, regelt das Steuerberatungsgesetz.
Die folgenden Punkte sind Ausschlusskriterien für die Zulassung als Steuerberater:
- Keine geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse
- Strafgerichtliche Verurteilung
- Gesundheitszustand, der die Ausübung des Berufs auf lange Sicht unmöglich macht
- Tätigkeiten, die unvereinbar mit dem Berufsethos des Steuerberaters sind
Erst wenn die für Dich zuständige Kammer Deinen Antrag annimmt und Dir Deine Berufsurkunde aushändigt, kannst Du als Steuerberater tätig werden.